Aufnahme und Beitritt

Die Aufnahme in den Verein setzt die Volljährigkeit des / der Interessenten voraus. Minderjährige können nur mit Zustimmung der Eltern Vereinsmitglieder werden.
Die Mitgliedschaft im LBV e.V. –Lohnsteuerhilfeverein- wird erworben, indem Sie Ihren Beitritt in der Beratungsstelle Tempelhof bzw. in einem persönlichen Termin schriftlich erklären. Die Ausfertigung der schriftlichen Beitrittserklärung erfolgt zweifach. Ein Exemplar erhält der Verein und ein Exemplar verbleibt bei Ihnen. Die Mitgliedschaftsrechte, z.B. die Fertigung Ihrer Steuererklärung, können erst nach der Aufnahme und dem Beitritt in den Verein in Anspruch genommen werden.

Wichtig: Bringen Sie Ihre Steuerunterlagen, z.B. Mitteilungen Ihres Finanzamtes sowie Ihre jährlichen Steuerbelege, zu dem vereinbarten Termin mit.