Vereinsmitglied werden im Lohnsteuerhilfeverein Lohnsteuerberatungsverbund e.V.
Die Mitgliedsbeiträge und -gebühren sind in der Beitragsordnung des Vereins festgelegt. Um Vereinsmitglied zu werden, ist die Beitritts- und Aufnahmeerklärung auszufüllen. Dies erfolgt in der Regel im persönlichen Beratungstermin, in dem auch Ihre Steuerangelegenheiten besprochen werden. Der Erstkontakt sowie die Erstinformationen sind für Sie kostenfrei.
Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein ?
Die Bezeichnung „Lohnsteuerhilfeverein“ ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer und andere Steuerbürger zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe und Steuerberatung), im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis, für die eigenen Vereinsmitglieder.
Da der Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung, sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet (BGB-Idealverein), zahlt jedes Vereinsmitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozialgestaffelten, jährlichen Mitgliedsbeitrag von 49,- € bis 568,- €. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten. Im ersten Jahr fällt zusätzlich die einmalige Aufnahmegebühr von 12,- € an.
Beratung der Mandanten in der örtlichen Lohnsteuerhilfe–Beratungsstelle
Die Beratungstätigkeiten für Arbeitnehmer und andere Steuerbürger erfolgen in Ihrer örtlichen Lohnsteuerhilfeberatungsstelle Tempelhof, die von mir geleitet wird. Ich wurde hierzu von der zuständigen Oberfinanzdirektion persönlich bestellt. Hinsichtlich der Bestellung als Beratungsstellenleiter gelten strenge persönliche als auch erweiterte fachliche Anforderungen.