Über die Lohnsteuerhilfe und Steuerberatung

Gehören Sie oder andere Steuerzahler/-innen aus Ihrem persönlichen Umfeld womöglich zu denjenigen, die einmal jedes Jahr Zeit oder sogar Geld verschenken?

  • Sie beziehen nicht alle steuersparenden Möglichkeiten ein
  • eine geeignete Formularausfüllhilfe fehlt
  • Steuerbescheide können nicht fachgerecht überprüft werden
  • zu „Steuern und Umweltschutz” fehlen Informationen

Im Rahmen einer Mitgliedschaft im LohnsteuerBeratungsVerbund e.V. erhalten Sie, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG:

  • Fertigung der Steuererklärung
  • Überprüfung der Steuerbescheide
  • Rechtsbehelfe bei der zuständigen Finanzverwaltung

Außerdem erhalten Sie ganzjährliche Beratung zu

  • Kindergeld und Elterngeld
  • Freibeträgen und Ermäßigungen
  • Sparzulagen und Sparprämien
  • Minijobs und geringfügiger Arbeit
  • Riester- und Rürup-Rente
  • Abgeltungssteuer
  • Krankenversicherungsbeiträge

Die sach- und fachgerechten Schreib- und Rechenarbeiten erhalten Sie als Vertrauenssache.

Um Ihre persönlichen Verhältnisse sowie Ihre Steuerbelege in der Steuererklärung zu berücksichtigen, bestehen die folgenden Möglichkeiten der Datenübertragung zur weiteren Bearbeitung durch die Beratungsstelle:

  • Hausbesuch
  • Bürotermin
  • Postsache
  • Online

Die Beratungstermine berücksichtigen die aktuellen gesetzlichen Änderungen, wie z.B. neues Reisekostenrecht, Alterseinkünftegesetz, Werbungskosten, Kinderbetreuungs- und Handwerkerleistungen und erfolgen nur nach vorheriger Terminabsprache.